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Button-Lösung für Online Shops – Stichtag erster August
Ab dem 1. August 2012 müssen alle Online Shops bzw. jeder eCommerce Shop die sogenannte Button-Lösung ausgeführt haben, die von dem deutschen Gesetzgeber als bindend eingeführt wurde. Wer sich dagegen entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Zudem ist kein Kaufvertrag, denn der eCommerce Shop mit einem Kunden geschlossen hat, rechtskräftig, sollte der Kunde ihn anfechten.
Was genau ist jene Button-Lösung?
Der Missbrauch im Web nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Immer öfter wurden Anwender dazu verleitet, sich auf einem Portal zu registrieren oder angeblich kostenfreies Informationsmaterial anzufordern, um hinterher eine Rechnung zu bekommen und erkennen zu müssen, dass sie sich auf einem kostenpflichtigen Webseite angemeldet oder ein zu bezahlendes Abo abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat daher die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 ein für alle Mal obligatorisch ist und klar macht, dass alle Buttons, die dazu führen, dass man etwas nicht umsonst erwirbt, deutlich erkennbar darauf hinweisen müssen. Dies kann zum Beispiel durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ passieren. Zugleich muss der Nutzer genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Gegenstand oder welche Dienstleistung genau er bezahlt. Die „Button-Lösung“ ist deshalb für jeden eCommerce Shop von großer Relevanz, weil es dort ausschließlich darum geht, etwas kostenpflichtig zu erwerben.