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Von der Idee zum persönlichen Internetshop
Eine Menge von Ihnen würden mit Freude ihren persönlichen Internetshop eröffnen, wissen jedoch nicht wie oder was sie noch berücksichtigen müssen. Wir uns bemühen Ihnen an dieser Stelle ein wenig Hilfestellung zu geben, wenn Sie Ihren persönlichen Internetshop eröffnen.
Die Startseite
Das Wichtigste, wenn Sie den Internetshop eröffnen, sowie das Erste was einem Käufer auf Ihrer Website auffällt, ist die Hauptseite. Im besten Fall sollten Sie ein Logo haben, das den Käufer direkt anspricht und sein Neugier weckt. Schließlich Sie müssen bedenken, dass der Käufer binnen von ein paar Sekunden entscheidet, ob er sich Ihrer Website weiterhin widmet oder nicht. Angebote sowie Schnäppchen locken einen Käufer auf der Startseite sehr schnell.
Die Kundenbewertung und der Kundenbetreuung
An dieser Stelle können Sie Ihre Käufer über Ihre Produkte und Leistungen entscheiden lassen. Mit Hilfe diese Meinungen von außen erstellen Sie eine Vertrauensgrundlage auf, welche für den Kunden wirklich relevant ist. Die Einrichtung des Kundenservices kann dann bei eventuellen Fragen weiter helfen. Deswegen sollten Kontaktformulare, E-Mail Adressen beziehungsweise Telefonnummern gut zu finden sein.
Von der Artikeldarstellung zum Versand
Ihr Artikel muss umfassend und ansprechend beschrieben werden, was von einigen Fotos begleitet werden sollte. Zurzeit ist es eher gebräuchlich kostenlos zu versenden, folglich sollten Sie, bei anfallenden Versandgebühren, diese ausreichend erklären und plausibel darstellen können. Ebenso relevant wie der Versand ist die Bezahlmethode. Diese sollte auf jedem Fall seriös sein, was bedeutet, dass Sie die gängigsten Möglichkeiten mit einfügen sollten und diese hinreichend erkennbar mit den vertrauten Symbolen auflisten sollten. Ein weiter Extra ist der Express Versand, schließlich ein schneller Versand kann den Käufer bei seiner Kaufentscheidung bekräftigen.
Mit diesen Ratschlägen können Sie jetzt Ihren Internetshop eröffnen. Doch, Sie können sich noch so gut vorbereiten, schlussendlich entscheidet der Kunde. Und wenn Sie einige Mängel im Laufe der Zeit stoßen auf, können Sie diese im Nachhinein immer noch beseitigen.
Die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung tritt in Kraft
Am 13. Dezember 2014 beginnt für alle Berufsgruppen, die mit Lebensmitteln zu tun haben eine neue Zeit, ab diesem Tag gilt die neue EU-Vorschrift zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die auch jeden Online Shop treffen wird. Die betroffenen Händler haben ab diesem Datum eine umfangreiche Informationspflicht an ihre Kunden. Offizielles Ziel der EU ist es die Kernbestimmungen und die Zielsetzungen des Lebensmittelrechts zu straffen und damit mehr Klarheit über die Inhalte in den Produkten zu schaffen. Jedes Lebensmittel, welches an die Endverbraucher ausgeliefert wird, muss eine Information beinhalten, die alle Inhaltsstoffe erfasst.
Alle Zutaten müssen angeführt werden
Als Erstes muss das Lebensmittel genau beschrieben werden, natürlich mit allen Zutaten, und zwar in absteigender Reihenfolge nach dem Prozentsatz am Gewicht. Zutaten und Verarbeitungsstoffe sind ebenfalls anzuführen, damit Unverträglichkeiten und Allergien ausgeschlossen werden können. Die Nettofüllmenge muss ebenso angeführt sein, bei festen Produkten in Masse-Einheiten und bei flüssigen Produkten in Volumeneinheiten. Auch dem Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum wird großes Augenmerk geschenkt, dabei muss in jedem Fall die Reihenfolge von Tag, Monat und Jahr eingehalten werden, damit sich der Konsument zurechtfindet.
Weitere Informationen für den Endkunden
Zusätzlich zu den genannten Informationen müssen Lebensmittel im Online Shop mit Verzehr- und Aufbewahrungsbedingungen versehen werden. Auch die genaue Anschrift und der Name des Lebensmittelunternehmens müssen angeführt werden. In einigen Fällen sind auch der Herkunftsort und das Ursprungsland anzuführen. Wenn es sich um Lebensmittel handelt, die nicht einfach angewendet werden können, ist sogar eine Gebrauchsanleitung zu verfassen, damit die Kunden im Online Shop die Lebensmittel ohne Probleme anwenden können. Bei alkoholischen Getränken muss auf alle Fälle der Alkoholgehalt angeführt sein, wenn dieser über 1,2 Volumenprozenten liegt.
Button-Lösung für Online Shops – Stichtag erster August
Ab dem 1. August 2012 müssen alle Online Shops bzw. jeder eCommerce Shop die sogenannte Button-Lösung ausgeführt haben, die von dem deutschen Gesetzgeber als bindend eingeführt wurde. Wer sich dagegen entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Zudem ist kein Kaufvertrag, denn der eCommerce Shop mit einem Kunden geschlossen hat, rechtskräftig, sollte der Kunde ihn anfechten.
Was genau ist jene Button-Lösung?
Der Missbrauch im Web nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Immer öfter wurden Anwender dazu verleitet, sich auf einem Portal zu registrieren oder angeblich kostenfreies Informationsmaterial anzufordern, um hinterher eine Rechnung zu bekommen und erkennen zu müssen, dass sie sich auf einem kostenpflichtigen Webseite angemeldet oder ein zu bezahlendes Abo abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat daher die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 ein für alle Mal obligatorisch ist und klar macht, dass alle Buttons, die dazu führen, dass man etwas nicht umsonst erwirbt, deutlich erkennbar darauf hinweisen müssen. Dies kann zum Beispiel durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ passieren. Zugleich muss der Nutzer genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Gegenstand oder welche Dienstleistung genau er bezahlt. Die „Button-Lösung“ ist deshalb für jeden eCommerce Shop von großer Relevanz, weil es dort ausschließlich darum geht, etwas kostenpflichtig zu erwerben.